Matomo

Die Bestattung organisieren &
Angehörige entlasten

Nach einer ausführlichen Beratung zu den vielfältigen Bestattungsmöglichkeiten legen wir gemeinsam mit Ihnen alle Einzelheiten fest und beginnen dann mit den Vorbereitungen. Dabei können Sie sich sehr gerne einbringen – sei es beim Waschen und Einkleiden des Verstorbenen, durch das Bemalen von Sarg oder Urne oder auch durch einen Wort- oder Musikbeitrag bei der Trauerfeier.

Jede Idee und Eigeninitiative ist uns herzlich willkommen, alles andere erledigen wir auf Wunsch für Sie.

Nitschke Bestattungs­leistungen
Alles auf einen Blick

  • Ausführliche Beratung inklusive Kostenvoranschlag
  • Organisation und Durchführung von Trauerfeiern und Beisetzungen in ganz Deutschland
  • Überführung aus dem In- und Ausland
  • Hygienische und kosmetische Versorgung der Verstorbenen
  • Lieferung von Särgen, Urnen, Bestattungswäsche und Zubehör
  • Begleitung bei der Wahl von Bestattungsart, Grabstätte, Grabmal etc.
  • Terminabsprachen mit Kirchen, Friedhöfen und Dienstleistern
  • Gestaltung der Trauerfeier inklusive Blumen, Dekoration und Musik
  • Vermittlung von kirchlichen und weltlichen Trauerrednern sowie von Floristen und Musikern
  • Organisation des Trauerkaffees
  • Vermittlung von Steinmetzen und Grabpflegediensten
  • Gestaltung und Druck von individuellen Todesanzeigen und Danksagungen
  • Anfertigung von Erinnerungsschmuck
  • Trauerbegleitung vor, während und nach der Bestattung
  • Beurkundung des Sterbefalls und sämtliche Behördengänge
  • An- und Abmeldungen bei Versicherungen, Rententrägern, Ämtern und Dienstleistern
  • Hilfe bei der Beschaffung sämtlicher Dokumente
  • Antrag auf Rentenvorschusszahlung und Hinterbliebenenrente
  • Anträge für Versicherungsleistungen
  • Diskrete Haushaltsauflösung
  • Bestattungsvorsorge
  • Grabpflege

Die Beerdigungs­kosten
Wir haben Ihr Budget im Blick

Die Höhe der Bestattungs­kosten ist von vielen Faktoren abhängig. Grundsätzlich gilt, dass die Summe entscheidend von Ihren persönlichen Wünschen für Trauerfeier und Beisetzung abhängt. Deshalb nennen wir keine Pauschal­preise, sondern sprechen zunächst ausführlich mit Ihnen über Ihre Vorstellungen.

Gemeinsam schauen wir dann, wie sich diese mit Ihrem Budget umsetzen lassen – und selbst­verständ­lich erhalten Sie dann auch einen detaillierten Kosten­voranschlag von uns.

Grundsätzlich lassen sich die Kosten in drei Bereiche unterteilen:

  • Unsere Bestattungsleistungen, inklusive Kauf eines Sarges und gegebenenfalls einer Urne.
  • Kommunale und kirchliche Gebühren, also zum Beispiel Kosten für die Ausstellung der Sterbeurkunde sowie für die Grabstelle, die je nach Sterbe- bzw. Beisetzungsort unterschiedlich hoch ausfallen
  • Auslagen für weitere Dienstleister, wie etwa Floristen, Redner, Musiker. In diesen Bereich fallen auch die Kaffeetafel und die Schaltung der Traueranzeige in der Tagespresse.

Fragen & Antworten
Rund um die Beerdigungskosten

Grundsätzlich ist davon auszu­gehen, dass ein Urnen­reihen­grab preis­werter ist als ein Erd­reihen­grab. Den­noch sollten Sie die Ent­schei­dung für eine Feuer­bestat­tung nicht allein von den Kosten ab­hängig machen, da es auch für eine Erd­bestat­tung preis­gün­stige Vari­anten gibt. Be­rück­sichti­gen Sie auß­erdem, dass bei einer Feuer­bestat­tung Ge­bühren für die zweite Lei­chen­schau durch den Amts­arzt sowie Kosten für die Ein­äsche­rung an­fallen. Zudem werden bei der Feuer­bestat­tung ein Sarg und eine Urne be­nötigt.

Die Kosten der Bestat­tung muss der Bestat­tungs­pflich­tige tragen. Und das sind in der Rang­folge der Ehe­gatte, der Lebens­partner, die voll­jährigen Kinder, die El­tern, die voll­jährigen Geschwis­ter, die Groß­eltern oder die voll­jährigen Enkel­kinder. Sollten alle Bestat­tungs­pflich­tigen ein Ein­kom­men unter­halb des Sozial­hilfe­satzes haben, kann beim zustän­digen Sozial­amt ein An­trag auf Bestat­tungs­beihilfe gestellt werden. Bewil­ligt die Behörde die volle Beihilfe, wird nach einem fest­gelegten Satz die kosten­günstigste Be­erdi­gung durch­geführt.

Wenn Sie die Kosten für eine Bestat­tung nach Ihren Vorstel­lungen nicht sofort voll­stän­dig auf­bringen können, er­mögli­chen wir von Bestattungen Nitschke Ihnen gerne eine Raten­zahlung. Dar­über hinaus können wir natür­lich auch ge­mein­sam mit Ihnen schauen, wo Sie gege­benen­falls Geld bei der Be­erdi­gung sparen können. Wich­tig ist, dass Sie nicht aus Kosten­gründen auf einen festen Erin­ner­ungs­ort oder eine würde­volle Trauer­feier verzich­ten müssen.

Sind Sie als bestat­tungs­pflich­tiger Ange­höriger nicht in der Lage, für die Kosten einer ange­mes­senen Bestat­tung aufzu­kommen und kann der Betrag auch nicht aus dem Erbe aufge­bracht werden, ist es mög­lich, beim Sozial­amt einen Antrag auf Über­nahme von Beer­di­gungs­kosten nach SGB XII, § 74 zu stellen. Es werden nur Kosten für eine orts­üblich ange­messene Bestat­tung über­nommen.

Bestattungsformen in Neuenkirchen

Die letzte Ruhestätte finden

Wenn Sie einen Angehörigen zu Grabe tragen, stehen Sie zunächst einmal vor der Frage, ob Sie eine Bestattung im Sarg oder eine Kremation mit anschließender Urnenbeisetzung wünschen.

Erdbestattung

Für die klassische Erdbestattung im Sarg stehen auf den meisten Friedhöfen in Deutschland Wahl- und Reihen­gräber zur Verfügung. Der wesentliche Unterschied: Nur beim Wahlgrab können Sie die Lage auf dem Friedhof selbst bestimmen und die fest­geschriebene Ruhezeit verlängern.

Blühende Krokusse auf dem Friedhof in St. Arnold
Helle Holzurne mit Blumenschmuck bei einer Feuerbestattung im Freien

Feuerbestattung

Bei einer Feuerbestattung haben Sie weitere Alternativen, zum Beispiel Urnen­wände (Kolumbarien), aber auch pflegefreie Gemein­schafts­grab­felder, die je nach Friedhof vom einfachen Rasen­grab bis hin zu aufwendig gestalteten und gärtnerisch betreuten Anlagen reichen können.

Seebestattung

Die Seebestattung findet in ausgewiesenen Gebieten der Nordsee, der Ostsee oder auf einem der Weltmeere statt. Die Familie kann der Zeremonie auf See beiwohnen, aber auch „stille“ Beisetzungen sind möglich. In einer Seekarte werden die Koordinaten des Beisetzungs­ortes markiert.

Naturbestattung

In speziellen Bestattungswäldern, die es fast überall in Deutschland gibt, sind Urnen­beisetzungen am Fuße eines Baumes möglich. Auch einige Friedhöfe bieten diese Bestattungs­form an. Zudem gibt es Friedhöfe mit Asche­streu­wiesen. Das Verstreuen der Asche erfolgt jedoch in der Regel anonym.

Weiterführende Informationen zu den Beisetzungs­möglich­keiten auf dem von Ihnen gewünschten Friedhof sowie zu unterschiedlichen Bestattungs­formen außerhalb klassischer Friedhöfe geben wir Ihnen gerne im persönlichen Gespräch.

Fragen & Antworten
Rund um die Bestattungsformen

Welche Grab­arten an einem Ort oder auf einem Fried­hof angelegt werden, ent­scheidet immer der jewei­lige Fried­hofs­träger. Klas­sische Grab­arten sind das Wahlgrab und das Reihen­grab. Auch Rasen­gräber mit oder ohne Nam­ens­nen­nung (auch: ano­nyme Bei­setzung) werden häufig angeboten. Ob es darüber hinaus Partner­gräber, gärtne­risch gepflegte Themen­anlagen, Baum­bestat­tungen oder weitere Grabarten gibt, hängt von verschie­denen Faktoren ab. Neben der Be­schaffen­heit des Friedhofs spielen die Nach­frage durch die Be­völker­ung und uns Bestat­ter sowie das Zusam­men­spiel von Friedhofs­trägern, örtlichen Friedhofs­gärtnern und Stein­metzen eine Rolle.

Die Ruhezeit ist die Mindest­nutzungs­dauer einer Grab­stelle. Nach Ablauf der Ruhe­zeit werden Reihen­gräber einge­ebnet und neu belegt. Bei Wahl­gräbern kann die Nutzungs­dauer über die Ruhe­zeit hinaus verlängert werden. Dass die Ruhe­zeiten auch von Friedhof zu Friedhof variieren, hängt mit der unter­schied­lichen Boden­beschaffen­heit zusammen. So muss die Ruhezeit so bemessen sein, dass Sarg und Leich­nam voll­ständig vergehen können. In den Bestattungs­gesetzen der Länder sind darüber hinaus unter­schiedliche Mindest­ruhe­zeiten fest­gesetzt, die zwischen 15 und 30 Jahren liegen, wobei die Ruhezeit für Urnen­gräber kürzer sein kann als bei einer Erd­bestattung. Bei uns in NRW beträgt die Ruhezeit mindestens 10 Jahre.

Bei der Ein­äscherung wird der Verstor­bene in einen Sarg gebettet und auf einer spezi­ellen Vor­richtung in den etwa 1100 °C heißen Ofen ge­fahren. Der Sarg entzündet sich bei diesen Tempe­raturen selbst, sodass dann auch der Leichnam verbrennt. Die Dauer der Kremation hängt vom Ofen und von der körper­lichen Statur des Verstor­benen ab, üblich sind etwa 2 Stunden. Ein kleiner Scha­mott­stein mit einer ein­gravierten Identi­fikations­nummer wird zum Verstorb­enen in den Sarg gelegt. Anhand dieser Nummer lässt sich die Asche an­schließend ein­deutig zuordnen. Knochen­­reste werden nach der Ein­­äscherung zer­­kleinert, zuvor werden ggf. künstliche Gelenke entfernt.

Ein Mit­arbeiter des Krema­toriums füllt die Asche in eine Asche­kapsel und übergibt sie dem verant­wort­lichen Bestatter. Für die Bei­setzung wird die Kapsel in der Regel in eine Schmuck­urne Ihrer Wahl eingesetzt.

Ob und in welcher Form Sie bei der Ein­äscher­ung dabei sein können, hängt vom jewei­ligen Krema­torium ab. Es gibt Krema­torien mit einer Trauer­halle oder einem An­dachts­raum, von wo aus die An­gehö­rigen der Über­gabe des Sarges an das Feuer bei­wohnen können. Diese Zere­monie kann auch je nach Krema­torium mit einer Andacht und von Musik begleitet werden.

Ein Sarg wird bei der Feuer­bestat­tung aus Ach­tung vor dem Ver­storbenen und aus hygie­nischen Gründen ver­wendet. Ein weiterer wesent­licher Grund ist, dass der Leich­nam ohne Sarg nicht voll­ständig verbrennen würde. Dieser Prozess setzt erst ein, wenn der Sarg sich durch die hohe Tempe­ratur im Ofen selbst ent­zündet hat.

Die Bestattungs­gesetze der einzelnen Bundes­länder regeln, ob und unter welchen Umständen Angehörigen die Urne aus­ge­händigt werden darf. So ist es in einigen Bundes­ländern möglich, dass Angehörige die Urne selbst zum Bei­setzungs­ort bringen. Die Bei­setzung in Deutsch­land ist nach geltenden Vor­schriften auf einem Fried­hof bzw. in dafür vor­­ge­sehe­nen Wald- oder Meeres­­gebiet durch­zu­führen. Soll der Verstorbene im Ausland bestattet werden, gelten die dortigen Gesetze. In Bremen darf die Asche von Personen, deren Haupt­­wohn­­sitz bei ihrem Tod in die­sem Bundes­­land gemeldet war, unter bestim­mten Um­stän­den auf einem Privat­­grund­­stück bei­ge­setzt werden. Spre­chen Sie uns gerne an, wenn Sie dazu Fragen haben.

Nein, denn jeder Leich­nam wird einzeln kremiert. Die Asche wird anschließend sofort in eine Aschen­kapsel gefüllt und ver­siegelt. Vor der Ein­äscherung wird außer­dem ein Scha­mott­stein mit einer eingra­vierten Identi­fikations­nummer in den Sarg gelegt. Anhand dieses feuer­festen, gekenn­zeichneten Steins kann die Asche eindeutig zuge­ordnet werden.

Das Wort Kolum­barium (oder: Colum­barium) kommt aus dem Latein­ischen und bedeutet Tau­ben­schlag. Es handelt sich um Wände oder Stelen mit Nischen zur Bei­setzung von Urnen, die auf einem Friedhof, in einer Kirche oder in einem Mauso­leum stehen. In der Regel sind die Nischen mit einer Tafel oder einer Glas­scheibe verschlos­sen, worauf Name und Lebens­daten genannt sind.