Bestattungen Nitschke
Ihr Bestattermeister in Neuenkirchen
Mit jedem Verstorbenen geht eine ganz besondere Persönlichkeit für immer von uns. Als Bestatterfamilie und Meisterbetrieb setzen wir uns bei Bestattungen Nitschke dafür ein, dass sich dieser Charakter in der Art des Abschieds widerspiegelt – mit einer liebevoll gestalteten Trauerfeier und Bestattung, die das vergangene Leben ehrt und den Angehörigen Trost und Zuversicht spendet. Aus dieser Verantwortung heraus setzen wir uns von Bestattungen Nitschke in Neuenkirchen und Umgebung tagtäglich mit unserem Herzblut für Sie ein.
Bestattungen Nitschke – Ihr erfahrener Bestattermeister in Neuenkirchen, St. Arnold, Rheine, Hauenhorst, Mesum, Elte, Wettringen, Steinfurt, Borghorst, Emsdetten und vielen weiteren Regionen.
Im Sterbefall:
Die ersten Schritte
BEI EINEM STERBEFALL IM HÄUSLICHEN BEREICH:
- Benachrichtigen Sie bitte zuerst den zuständigen Hausarzt oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Tel. 116 117, damit dieser die Todesbescheinigung ausstellt.
- Wenden Sie sich dann an uns, um die nächsten Schritte zu besprechen. Rufen Sie gerne auch an, wenn Sie den Verstorbenen noch einige Zeit bei sich behalten möchten. Wir sagen Ihnen dann, was Sie beachten müssen.
➤ Tel. 05973 - 1682
BEI EINEM STERBEFALL IN EINER EINRICHTUNG:
- In einem Krankenhaus, Hospiz, Pflege- oder Seniorenheim kümmert sich das zuständige Personal um alle erforderlichen Schritte zur Ausstellung der Todesbescheinigung.
- Sie als Hinterbliebe können Ihren Bestatter frei wählen, selbst wenn von der Einrichtung bereits ein anderer Bestatter beauftragt wurde. Rufen Sie uns jederzeit an – wir kümmern uns und helfen Ihnen bei allen Schritten.
➤ Tel. 05973 - 1682
Im Sterbefall:
Die wichtigsten Dokumente
- Personalausweis des Verstorbenen
- Todesbescheinigung
- Familienstammbuch, Heirats- / Lebenspartnerschaftsurkunde
- Bei Ledigen:
Geburtsurkunde des Verstorbenen - Bei Geschiedenen:
Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk / ggf. Heiratsurkunde - Bei Verwitweten:
Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners - Rentennummer/n
- Gesundheitskarte der Krankenkasse
- Ggf. Versicherungspolicen
- Ggf. vorhandener Bestattungsvorsorgevertrag
Bewusst Abschied nehmen
Mit Nitschke immer in guten Händen
Die Trauerfeier ist für nahe Angehörige, Verwandte, Freunde und Bekannte ein wichtiges Ritual, um bewusst Abschied zu nehmen. Schließlich trägt die Begegnung von liebenden Menschen maßgeblich dazu bei, Trauergefühle annehmen und verarbeiten zu können. Grundsätzlich können die Trauerfeierlichkeiten ganz individuell gestaltet werden. Dabei bestätigt uns unsere langjährige Erfahrung, dass es häufig die kleinen Dinge sind, die eine Abschiednahme zu einem einzigartigen Erlebnis machen:
Wenn Sie Ihren geliebten Verstorbenen in seiner eigenen Kleidung zur letzten Ruhe betten, ein persönliches Erinnerungsstück als Beigabe mit in den Sarg legen oder die Urne von den Enkelkindern bemalen lassen möchten – dann sind Sie bei uns immer willkommen, dies zu tun. Genauso ermutigen wir Sie, sich aktiv in die Gestaltung der Trauerfeier mit einzubringen. Nennen Sie uns ein Lieblingslied des Verstorbenen, das wir während der Trauerfeier abspielen können, oder erstellen mit uns gemeinsam den Trauerdruck, der zu der Persönlichkeit des Verstorbenen passt. Eine offene Aufbahrung arrangieren wir genauso selbstverständlich wie eine Abschiednahme am geschlossenen Sarg – gerne mit Ihren Ideen zur dekorativen Gestaltung und individuellem Blumenschmuck.
Entdecken Sie unser Gedenkportal
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Kondolenzen online schreiben
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Trauerfeiertermine finden
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Virtuelle Kerzen entzünden
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Traueranzeige ansehen
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Fotos mit Familie und Freunden teilen
Erinnerungsbücher
Gestalten Sie online aus Fotos der Gedenkseite und eigenen Bildern ein Album, das Sie hochwertig drucken lassen und nach Hause bestellen können.
Nitschke Ratgeber
Seien Sie informiert und lesen Sie unsere Hilfestellungen im Trauerfall und erfahren Sie einiges über den Symbolcharakter einzelner Blumenarten.
Bestattungsvorsorge
Für Neuenkirchen & Umgebung
Eine Bestattungsvorsorge ist wie ein richtig gut gepackter Koffer. Er steht jederzeit bereit wenn sie ihn brauchen und enthält all das was Ihnen wichtig ist. Wir von Bestattungen Nitschke in Neuenkirchen beraten Sie umfassend, wie Sie Ihre letzte Reise selbstbestimmt planen können und helfen Ihnen, genau den Koffer zu packen, der richtig gut zu Ihnen passt. Dabei können Sie in Ihrer Bestattungsvorsorge viele Details festlegen, die weit über die Frage nach der Bestattungsart wie einer Erd-, Feuer-, See- oder Naturbestattung hinausgehen:
Haben Sie vielleicht schon ein konkretes Bild vor Augen, wie Ihre Traueranzeige aussehen soll? Denken Sie daran, Ihre Lieblingssongs auf der Trauerfeier spielen zu lassen? Oder wünschen Sie sich ganz bestimmte Blumen für die Dekoration? Dies und vieles mehr können Sie im Rahmen Ihres Bestattungsvorsorgevertrages schriftlich von uns festhalten lassen. Auf Wunsch sichern wir Ihre Vorsorgewünsche natürlich auch finanziell ab. So haben Sie und Ihre Familie die Gewissheit, alles im besten Sinne geregelt zu haben.
Fragen & Antworten
Rund um den Trauerfall
In den meisten Bundesländern, so auch bei uns in NRW, sollte der Verstorbene binnen 36 Stunden nach Feststellung des Todes in eine Leichenhalle oder zum Bestatter überführt werden. Möchten Sie sich mehr Zeit für die Abschiednahme im Trauerhaus nehmen, besteht meist auch die Möglichkeit, eine Verlängerung dieser Frist zu beantragen. Gerne sind wir von Bestattungen Nitschke Ihnen dabei behilflich.
Sofern zu Lebzeiten kein Vorsorgevertrag mit einem bestimmten Bestatter abgeschlossen wurde, können Sie als bestattungspflichtiger Angehöriger einen Bestatter Ihrer Wahl beauftragen. Bei Unfalltod informiert zunächst die Polizei einen Bestatter nach eigenem Ermessen. Ebenso wie beim Tod im Hospiz oder Krankenhaus, können Sie jedoch später noch einen Bestatter Ihrer Wahl beauftragen, den Verstorbenen zu sich zu überführen und alle weiteren Schritte vorzunehmen. Und das völlig unabhängig von Ihrem Wohnort oder dem Wohnsitz des Verstorbenen.
Eine Bestattung von Amts wegen, eine sogenannte Ersatzvornahme, wird durchgeführt, wenn innerhalb der Bestattungsfrist keine bestattungspflichtigen Angehörigen ausfindig gemacht werden können oder wenn diese die Übernahme der Bestattung verweigern. Die Bestattung wird dann vom Ordnungsamt beauftragt, wobei eine schlichte Ausführung ohne Extras gewählt wird. Werden zu einem späteren Zeitpunkt bestattungspflichtige Angehörige ermittelt, müssen diese die Kosten erstatten.
Bestattung ist Vertrauenssache – einen guten Bestatter erkennen Sie an der Qualifikation, aber auch und vor allem daran, dass er Ihnen gegenüber in allen Belangen transparent arbeitet. Ein seriöser Bestatter erstellt Ihnen einen aussagekräftigen Kostenvoranschlag und gibt Ihnen die Möglichkeit, ihn zunächst noch mit einem anderen Bestatter zu vergleichen. Fragen Sie auch, ob Sie einen Blick in die Räumlichkeiten werfen dürfen und wie weit Sie sich persönlich in die Bestattung einbringen können.
Die Qualifikation ist aber nur ein Anhaltspunkt, zusätzlich können Sie auf der Homepage schauen, welchen Eindruck das Unternehmen persönlich auf Sie macht, welche Philosophie dort gelebt wird und welche Leistungen angeboten werden. Zu guter Letzt, erkundigen Sie sich im Bekanntenkreis, welche Erfahrungen gemacht wurden – und nicht zu vergessen: Hören Sie auf Ihr Bauchgefühl.
Als Ihr Bestatter beraten wir Sie zu allen Entscheidungen rund um die Beerdigung, außerdem überführen wir den Verstorbenen, versorgen ihn und betten ihn ein. Wir gestalten den Trauerdruck, schalten die Anzeige in den Zeitungen und übernehmen die Organisation der Abschiednahme, Trauerfeier und Beisetzung samt aller Absprachen mit weiteren Dienstleistern.
Die Leistungen von Bestattungen Nitschke im Überblick:
- Ausführliche Beratung inklusive Kostenvoranschlag
- Organisation und Durchführung von Trauerfeiern und Beisetzungen in ganz Deutschland
- In- und Auslandsüberführungen
- Hygienische und kosmetische Versorgung der Verstorbenen
- Breites Angebot an Särgen, Urnen, Bestattungswäsche und Zubehör
- Terminabsprachen mit Kirchen, Friedhöfen und Dienstleistern
- Gestaltung der Trauerfeier inklusive Blumen, Dekoration und Musik
- Vermittlung von kirchlichen und weltlichen Trauerrednern sowie von Floristen und Musikern
- Vermittlung des Trauerkaffees
- Vermittlung von Steinmetzen und Grabpflegediensten
- Gestaltung und Druck von individuellen Trauerkarten, Traueranzeigen und Danksagungen
- Beurkundung des Sterbefalls und sämtliche Behördengänge
- An- und Abmeldungen bei Versicherungen, Rententrägern, Ämtern und Dienstleistern
- Hilfe bei der Beschaffung sämtlicher Dokumente
- Antrag auf Rentenvorschusszahlung und Hinterbliebenenrente
- Anträge für Versicherungsleistungen
- Umfassende Beratung zur Bestattungsvorsorge
- Abschluss von Treuhandverträgen zur Vorsorgefinanzierung
Ab wann Ihr verstorbener Angehöriger beerdigt oder eingeäschert werden darf und bis wann dies geschehen sollte, ist in den Bestattungsgesetzen der Bundesländer geregelt. Bei uns in NRW kann die Bestattung frühestens 24 Stunden und spätestens 10 Tage nach Feststellung des Todes erfolgen. Für die Urnenbeisetzung nach einer Feuerbestattung gilt eine Frist von 6 Wochen nach der Einäscherung. Unter Umständen können Ausnahmen erteilt werden, über die wir Sie gerne näher informieren.