Matomo

Logo Bestattungen Nitschke – Ihr Meisterbetrieb im Bestatterhandwerk
Ihre Bestatter in Neuenkirchen und Umgebung: Sina, Heinz und Anne Nitschke
Ihre Familie Nitschke: Sina, Heinz & Anne

Bestattungen Nitschke
Ihr Bestattermeister in Neuenkirchen

Mit jedem Verstorbenen geht eine ganz besondere Persönlichkeit für immer von uns. Als Bestatterfamilie und Meisterbetrieb setzen wir uns bei Bestattungen Nitschke dafür ein, dass sich dieser Charakter in der Art des Abschieds widerspiegelt – mit einer liebevoll gestalteten Trauerfeier und Bestattung, die das vergangene Leben ehrt und den Angehörigen Trost und Zuversicht spendet. Aus dieser Verantwortung heraus setzen wir uns von Bestattungen Nitschke in Neuenkirchen und Umgebung tagtäglich mit unserem Herzblut für Sie ein.

Bestattungen Nitschke – Ihr erfahrener Bestattermeister in Neuenkirchen, St. Arnold, Rheine, Hauenhorst, Mesum, Elte, Wettringen, Steinfurt, Borghorst, Emsdetten und vielen weiteren Regionen.

Im Sterbefall:

Die ersten Schritte

BEI EINEM STERBEFALL IM HÄUSLICHEN BEREICH:

  • Benachrichtigen Sie bitte zuerst den zuständigen Hausarzt oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Tel. 116 117, damit dieser die Todesbescheinigung ausstellt.
  • Wenden Sie sich dann an uns, um die nächsten Schritte zu besprechen. Rufen Sie gerne auch an, wenn Sie den Verstorbenen noch einige Zeit bei sich behalten möchten. Wir sagen Ihnen dann, was Sie beachten müssen.
    ➤ Tel. 05973 - 1682

BEI EINEM STERBEFALL IN EINER EINRICHTUNG:

  • In einem Krankenhaus, Hospiz, Pflege- oder Seniorenheim kümmert sich das zuständige Personal um alle erforderlichen Schritte zur Ausstellung der Todesbescheinigung.
  • Sie als Hinterbliebe können Ihren Bestatter frei wählen, selbst wenn von der Einrichtung bereits ein anderer Bestatter beauftragt wurde. Rufen Sie uns jederzeit an – wir kümmern uns und helfen Ihnen bei allen Schritten.
    ➤ Tel. 05973 - 1682

Im Sterbefall:

Die wichtigsten Dokumente

  • Personalausweis des Verstorbenen
  • Todesbescheinigung
  • Familienstammbuch, Heirats- / Lebens­partnerschafts­urkunde
  • Bei Ledigen:
    Geburtsurkunde des Verstorbenen
  • Bei Geschiedenen:
    Scheidungsurteil mit Rechtskraft­vermerk / ggf. Heirats­urkunde
  • Bei Verwitweten:
    Heirats­urkunde und Sterbe­urkunde des Ehepartners
  • Rentennummer/n
  • Gesundheitskarte der Krankenkasse
  • Ggf. Versicherungspolicen
  • Ggf. vorhandener Bestattungs­vorsorge­vertrag

Bewusst Abschied nehmen
Mit Nitschke immer in guten Händen

Die Trauerfeier ist für nahe Angehörige, Verwandte, Freunde und Bekannte ein wichtiges Ritual, um bewusst Abschied zu nehmen. Schließlich trägt die Begegnung von liebenden Menschen maßgeblich dazu bei, Trauergefühle annehmen und verarbeiten zu können. Grundsätzlich können die Trauer­feierlich­keiten ganz individuell gestaltet werden. Dabei bestätigt uns unsere langjährige Erfahrung, dass es häufig die kleinen Dinge sind, die eine Abschiednahme zu einem einzigartigen Erlebnis machen:

Wenn Sie Ihren geliebten Verstorbenen in seiner eigenen Kleidung zur letzten Ruhe betten, ein persönliches Erinnerungs­stück als Beigabe mit in den Sarg legen oder die Urne von den Enkelkindern bemalen lassen möchten – dann sind Sie bei uns immer willkommen, dies zu tun. Genauso ermutigen wir Sie, sich aktiv in die Gestaltung der Trauerfeier mit einzubringen. Nennen Sie uns ein Lieblingslied des Verstorbenen, das wir während der Trauerfeier abspielen können, oder erstellen mit uns gemeinsam den Trauerdruck, der zu der Persönlichkeit des Verstorbenen passt. Eine offene Aufbahrung arrangieren wir genauso selbstverständlich wie eine Abschiednahme am geschlossenen Sarg – gerne mit Ihren Ideen zur dekorativen Gestaltung und individuellem Blumenschmuck.

Angehörige besucht das Nitschke Gedenkportal mit dem Tablet

Entdecken Sie unser Gedenkportal

  • Kondolenzen online schreiben

  • Trauer­feiertermine finden

  • Virtuelle Kerzen entzünden

  • Traueranzeige ansehen

  • Fotos mit Familie und Freunden teilen

Erinnerungs­bücher

Gestalten Sie online aus Fotos der Gedenk­seite und eigenen Bildern ein Album, das Sie hoch­wertig drucken lassen und nach Hause bestellen können.

Angehörige blättert nach der Trauerfeier im Nitschke Erninnerungsbuch

Nitschke Ratgeber

Seien Sie informiert und lesen Sie unsere Hilfe­stellungen im Trauer­fall und erfahren Sie einiges über den Symbol­charakter einzelner Blumen­arten.

Bestattungsvorsorge
Für Neuenkirchen & Umgebung

Eine Bestattungs­vorsorge ist wie ein richtig gut gepackter Koffer. Er steht jederzeit bereit wenn sie ihn brauchen und enthält all das was Ihnen wichtig ist. Wir von Bestattungen Nitschke in Neuen­kirchen beraten Sie umfassend, wie Sie Ihre letzte Reise selbstbestimmt planen können und helfen Ihnen, genau den Koffer zu packen, der richtig gut zu Ihnen passt. Dabei können Sie in Ihrer Bestattungs­vorsorge viele Details festlegen, die weit über die Frage nach der Bestattungsart wie einer Erd-, Feuer-, See- oder Natur­bestattung hinausgehen:

Haben Sie vielleicht schon ein konkretes Bild vor Augen, wie Ihre Traueranzeige aussehen soll? Denken Sie daran, Ihre Lieblings­songs auf der Trauerfeier spielen zu lassen? Oder wünschen Sie sich ganz bestimmte Blumen für die Dekoration? Dies und vieles mehr können Sie im Rahmen Ihres Bestattungs­vorsorge­vertrages schriftlich von uns festhalten lassen. Auf Wunsch sichern wir Ihre Vorsorge­wünsche natürlich auch finanziell ab. So haben Sie und Ihre Familie die Gewissheit, alles im besten Sinne geregelt zu haben.

Fragen & Antworten
Rund um den Trauerfall

In den meisten Bundes­länd­ern, so auch bei uns in NRW, sollte der Ver­stor­bene binnen 36 Stunden nach Fest­stel­lung des Todes in eine Leichen­halle oder zum Bestatter überführt werden. Möchten Sie sich mehr Zeit für die Ab­schied­nahme im Trauer­haus nehmen, besteht meist auch die Mög­lich­keit, eine Verlän­gerung dieser Frist zu bean­tragen. Gerne sind wir von Bestattungen Nitschke Ihnen dabei behilf­lich.

Sofern zu Lebzeiten kein Vorsorge­vertrag mit einem be­stimmten Bestatter abge­schlossen wurde, können Sie als bestat­tungs­pflichtiger Ange­höriger einen Bestat­ter Ihrer Wahl beauf­tragen. Bei Unfall­tod informiert zu­nächst die Polizei einen Bestat­ter nach eigenem Ermes­sen. Ebenso wie beim Tod im Hospiz oder Kranken­haus, können Sie jedoch später noch einen Bestat­ter Ihrer Wahl beauf­tragen, den Ver­stor­benen zu sich zu über­führen und alle weiteren Schritte vorzu­nehmen. Und das völlig unab­hängig von Ihrem Wohnort oder dem Wohnsitz des Ver­stor­benen.

Eine Bestat­tung von Amts wegen, eine soge­nannte Ersatz­vor­nahme, wird durch­geführt, wenn innerhalb der Bestat­tungs­frist keine bestat­tungs­pflichtigen Ange­hörigen ausfindig gemacht werden können oder wenn diese die Übernahme der Bestat­tung ver­weigern. Die Bestat­tung wird dann vom Ord­nungs­amt beauf­tragt, wobei eine schlichte Ausfüh­rung ohne Extras gewählt wird. Werden zu einem späteren Zeit­punkt bestat­tungs­pflichtige Ange­hörige ermittelt, müssen diese die Kosten erstatten.

Bestat­tung ist Ver­trauens­sache – einen guten Bestat­ter erkennen Sie an der Qualifi­kation, aber auch und vor allem daran, dass er Ihnen gegen­über in allen Belangen trans­parent arbeitet. Ein seriöser Bestat­ter erstellt Ihnen einen aus­sage­kräftigen Kosten­vor­anschlag und gibt Ihnen die Möglich­keit, ihn zunächst noch mit einem anderen Bestat­ter zu ver­gleichen. Fragen Sie auch, ob Sie einen Blick in die Räumlich­keiten werfen dürfen und wie weit Sie sich persön­lich in die Bestat­tung einbringen können.

Die Qualifi­kation ist aber nur ein Anhalts­punkt, zusätzlich können Sie auf der Home­page schauen, welchen Ein­druck das Unter­nehmen persönlich auf Sie macht, welche Philo­sophie dort gelebt wird und welche Leis­tungen angeboten werden. Zu guter Letzt, erkundigen Sie sich im Bekann­ten­kreis, welche Erfah­rungen gemacht wurden – und nicht zu verges­sen: Hören Sie auf Ihr Bauch­gefühl.

Als Ihr Bestat­ter beraten wir Sie zu allen Entschei­dungen rund um die Beer­digung, außer­dem über­führen wir den Verstor­benen, ver­sorgen ihn und betten ihn ein. Wir gestal­ten den Trauer­druck, schalten die Anzeige in den Zeitungen und über­nehmen die Organi­sation der Ab­schied­nahme, Trauer­feier und Beiset­zung samt aller Abspra­chen mit weiteren Dienst­leistern.

Die Leistungen von Bestattungen Nitschke im Über­blick:

  • Ausführ­liche Beratung inklusive Kosten­voran­schlag
  • Organi­sation und Durch­führung von Trauer­feiern und Beiset­zungen in ganz Deut­schland
  • In- und Auslands­über­füh­rungen
  • Hygie­nische und kosme­tische Versor­gung der Verstor­benen
  • Breites Angebot an Särgen, Urnen, Bestat­tungs­wäsche und Zubehör
  • Termin­absprachen mit Kirchen, Fried­höfen und Dienst­leistern
  • Gestal­tung der Trauer­feier inklu­sive Blumen, Deko­ration und Musik
  • Vermit­tlung von kirch­lichen und welt­lichen Trauer­rednern sowie von Floristen und Musikern
  • Vermit­tlung des Trauer­kaffees
  • Vermit­tlung von Stein­metzen und Grab­pflege­diensten
  • Gestal­tung und Druck von indivi­duellen Trauer­karten, Trauer­an­zei­gen und Dank­sagungen
  • Beurkun­dung des Sterbe­falls und sämt­liche Behörden­gänge
  • An- und Abmel­dungen bei Versicher­ungen, Renten­trägern, Ämtern und Dienst­leistern
  • Hilfe bei der Beschaf­fung sämt­licher Doku­mente
  • Antrag auf Renten­vorschuss­zahlung und Hinter­bliebenen­rente
  • Anträge für Versicher­ungs­leis­tungen
  • Umfassende Beratung zur Bestat­tungs­vorsorge
  • Abschluss von Treu­hand­verträgen zur Vor­sorge­finanzierung

Ab wann Ihr verstor­bener Ange­höriger beerdigt oder einge­äschert werden darf und bis wann dies ge­schehen sollte, ist in den Bestat­tungsge­setzen der Bundes­länder geregelt. Bei uns in NRW kann die Bestattung frühestens 24 Stunden und spätestens 10 Tage nach Fest­stel­lung des Todes erfolgen. Für die Urnen­bei­set­zung nach einer Feuer­bestattung gilt eine Frist von 6 Wochen nach der Ein­äscher­ung. Unter Umständen können Ausnahmen erteilt werden, über die wir Sie gerne näher informieren.